DAS E-REZEPT IN UNSERER PRAXIS

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept besteht aus einem digitalen Rezeptcode. Der Code enthält die Daten des verschriebenen Medikaments und lässt sich in der Apotheke genau wie die bisherigen rosa Rezeptzettel einlösen.

Wie nutze ich das E-Rezept per App?

Wer das E-Rezept in digitaler Form nutzen möchte, benötigt dafür ein Smartphone sowie die App „Das E-Rezept“. Um die App zu nutzen, sind außerdem eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie die Versicherten-PIN erforderlich. Diese gibt es auf Anfrage von der Krankenkasse. Ob die Gesundheitskarte bereits für das Verfahren benutzt werden kann, lässt sich an der sechsstelligen Zugangsnummer erkennen, die oben rechts unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ und dem schwarz-rot-goldenen Balken aufgedruckt ist. Alternativ können Versicherte E-Rezepte über die Elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.

Gibt es Rezepte auch weiterhin in Papierform?

Ja. Da die digitale Datenübertragung per App oder eGK erfahrungsgemäß (noch) einige Zeit in Anspruch nimmt, sodass Sie E-Rezepte möglicherweise nicht sofort nach Ihrem Arztbesuch in der Apotheke einlösen können, erhalten Sie von uns auch wie gewohnt das Rezept in Papierform. Der Zettel mit der Rezeptverordnung ist jedoch nicht mehr rosa, sondern ein einfacher weißer Ausdruck mit dem entsprechenden Rezeptcode, der in der Apotheke ausgelesen werden kann. Der Ausdruck ist digital signiert und daher ohne ärztliche Unterschrift gültig.

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